Anwendung Forstschäden-Ausgleichsgesetz: Fichteneinschlag wird begrenzt

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) vom 14. April 2021 erlassen. Die Verordnung ist am 22. April verkündet worden (www.bgbl.de) und am 23. April 2021 in Kraft getreten.

Hinweise des BMEL zur Durchführung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes und der HolzEinschlBeschrV2021 finden sich unter www.dstgb.de.

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