Zurzeit erarbeitet der LB WH inhaltliche Vorschläge zur Novellierung der Entgeltordnung (EO). Die EO 2012 endete zum 31.12.2013 und wird in ihren Grundstrukturen bis Ende 2014 fortgeführt. Auf der Sitzung der Landesbetriebskommissionssitzung am 03.04.2014 in Münster wurden Anlass und Zeitplan zur Einführung einer neuen EO und deren wesentliche Elemente erstmals vorgestellt:

Die derzeit gültige Entgeltordnung stammt in ihren Strukturen und Berechnungsgrundlagen aus 1998. Das damalige politische Ziel für die Summe der Subventionierung von 75 % wird heute teilweise deutlich überschritten. Diese Diskrepanz zwischen der ursprünglich vom Gesetzgeber gewollten und der tatsächlichen Subventionierung ist auch Gegenstand der Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes vom 13.12.2012. Der Landesrechnungshof erkennt nicht, warum die Rabattierung der Entgelte für Besitzer kleinerer Waldflächen fortgesetzt werden sollte. Das Ministerium hatte der Notwendigkeit zur Novellierung der Entgeltordnung im April 2013 zugestimmt.

Abhängig von den politischen und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen können zudem umfangreiche strukturelle und inhaltliche Änderungen des bisherigen EO notwendig werden. sein. Auch müssen die Ergebnisse der Evaluation der Pilotprojekte “Einführung der direkten Betreuung“ berücksichtigt werden. Hier steht die politische Entscheidung noch aus, ob auf die Einführung der direkten Förderung zur Unterstützung der Dienstleistungen für den kleineren und mittleren Privat- und Kommunalwald in NRW umgestellt wird. Insbesondere wird angesichts der sehr starken Besitzzersplitterung im Privatwald und der Dominanz von ertragsschwachen Baumarten in den Niederungsgebieten des Landes eine ausschließlich direkte Förderung aus Gründen der Daseinsvorsorge vom LB WH für nicht sachgerecht gehalten.

Die Forstbehörden unterstützen gemäß §11 des Landesforstgesetzes die Waldbesitzer durch Rat, Anleitung und tätige Mithilfe. Dabei sind Rat und Anleitung kostenfrei. Die tätige Mithilfe erfolgt durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW gegen Entgelt auf Grundlage der Entgeltordnung. Die Höhe der einzelnen Entgelttatbestände wird nach Anhörung des LB WH, im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem zuständigen Ausschuss des Landtages festgelegt. Die Entgelte, die die privaten und kommunalen Waldbesitzer in forstlichen Zusammenschlüssen für die Betreuung zu entrichten haben, werden zurzeit durchschnittlich zu 75 % subventioniert, die Entgelte für die Holzvermarktung um ca. 50 %.

Das Ziel des LB WH ist eine Verringerung des Defizits im Geschäftsfeld Dienstleistung. Die Entgelte sollen auf Vollkostenbasis kalkuliert werden. Damit müssen sich die  Waldbesitzer auf steigende Preise bei der Inanspruchnahme von Aufgaben der technischen Betriebsleitung, Beförsterung, Forsteinrichtung und neuer Dienstleistungsangebote einstellen. Der LB WH sieht hier durchaus das Risiko, durch eine Veränderung der Preisgestaltung seiner Dienstleistungsangebote auch Kunden zu verlieren, was mit Ertragseinbußen einhergehen würde.

In welchem Umfang und zu welchen Bedingungen letztlich die Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes zukünftig weiter erfolgt, hängt wesentlich von den Entscheidungen des Bundeskartellamtes, den politischen Entscheidungen des Landtags und der Landesregierung sowie der Gestaltung der finanziellen Zuwendungen (Förderhilfen) für den kleineren Waldbesitz ab. (Nachhaltigkeitsbericht LB WH 2012) Der Gemeindewaldbesitzerverband wird sich dafür einsetzen, dass die Belastung insbesondere für die kommunalen Waldbesitzer in forstlichen Zusammenschlüssen nicht zu hoch und die Rabattierung beibehalten wird.

Pilotprojekt „Einführung der direkten Förderung“

Infolge des in 2010 durch das Umweltministerium NRW initiierten Pilot-Projektes „Einführung der direkten Förderung im Bereich der Beförsterung“ wurden in 2012 insgesamt 26 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse durch das Land im Rahmen der direkten Förderung gefördert. Dabei haben sich 26 Forstbetriebsgemeinschaften mit insgesamt ca. 29.000 ha dem Pilotprojekt I (Eigenständige Holzvermarktung) und 7 Forstbetriebsgemeinschaften mit ca. 7.600 ha dem Pilotprojekt II (Eigenständige Beförsterung) angeschlossen. Die Vermittlung von Holzverkäufen von diesen Flächen bzw. die Betreuung der Flächen und angeschlossenen Waldbesitzer gingen Wald und Holz NRW seit 2010 im Rahmen der flächendeckenden Betreuung bzw. als Vertragspartner verloren.

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