Position des Gemeinsamer Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald" zu Nationalparks

Darüber hinaus hat sich Rot-Grün auf das Ziel verständigt, weitere Nationalparks gemäß IUCN-Kriterien (International Union for Conservation of Natur – Internationale Union zum Schutz von Natur und natürlichen Objekten) zu erkunden und zu ermöglichen. Rot-Grün will auch den Nationalpark Eifel weiter entwickeln. Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 hat Rot-Grün vereinbart, die Einrichtung eines Nationalparks Senne-Egge/Teutoburger Wald gemäß einstimmigen Landtagsbeschluss vom April 2005 voranzutreiben. Die Einrichtung des Nationalparks Senne wird Rot-Grün unter Federführung des Landes voranbringen. Das Land will zudem mit seinen Möglichkeiten zur Errichtung eines Nationalparks Teutoburger Wald beitragen und die regionale Initiative begleiten. 

Der Hauptsitz der IUCN befindet sich heute in Gland in der Schweiz. Daneben unterhält sie Niederlassungen in 62 Ländern. IUCN ist eine Internationale Nichtregierungsorganisation. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die menschlichen Gesellschaften für den Natur- und Artenschutz zu sensibilisieren und so zu beeinflussen, dass eine nachhaltige und schonende Nutzung der Ressourcen sichergestellt ist. Die IUCN erstellt u. a. die Rote Liste gefährdeter Arten und kategorisiert Schutzgebiete mittels der World Commission on Protected Areas („Weltkommission für geschützte Gebiete"). Richtlinien der IUCN Seit fast einem viertel Jahrhundert leistet die IUCN durch ihre Nationalparkkommission (CNPPA, jetzt WCPA), internationale Orientierungshilfe bei 2 der Klassifizierung von Schutzgebieten*. Die Richtlinien der IUCN zu den Management-Kategorien für Schutzgebiete wurden im Jahre 1994 veröffentlicht. Seitdem haben diese Richtlinien weitgehende Anwendung erfahren und es wurde auf nationaler und internationaler Ebene bei Gesetzgebung, politischen Initiativen und bei anderen Gelegenheiten auf sie Bezug genommen.

Als IUCN-System zur Klassifikation von Schutzgebieten unterscheidet sechs Management-Kategorien. Das System ist ausdrücklich so zu verstehen, dass alle Kategorien kraft eigenen Rechts wertvoll sind. In den Zahlen I bis VI kommt keinerlei Rangfolge zum Ausdruck. Hauptziele für das Management von Schutzgebieten sind nach IUCN möglich:

  • Wissenschaftliche Forschung
  • Schutz der Wildnis
  •  Artenschutz und Schutz der genetischen Vielfalt
  • Erhalt der Wohlfahrtwirkungen der Umwelt
  • Schutz besonderer natürlicher oder kultureller Erscheinungen
  • Fremdenverkehr und Erholung
  • Bildung
  • Nachhaltige Nutzung der Ressourcen natürlicher Ökosysteme
  • Erhalt von kulturellen und traditionellen Besonderheiten.

Angesichts der möglichen Kombinationen und der unterschiedlichen Gewichtung, die diesen vorrangigen Managementzielen zugemessen werden können, nennt IUCN die folgenden, eindeutig voneinander zu unterscheidenden Kategorien von Schutzgebieten.

Ihr Management dient vorrangig: Dem strikten Schutz (strenges Naturschutzgebiet – Wildnisgebiet); den Schutz von Ökosystem und der Erholung (Nationalpark); den Schutz von Naturerscheinungen (Naturmonument); den Schutz durch Pflege (Biotop- Artenschutzgebiet); den Schutz von Landschaften oder marinen Gebieten und der Erholung (Geschützte Landschaft/Geschütztes Marinegebiet); der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ökosysteme (Ressourcenschutzgebiet mit Management).

Wichtige Merkmale:

  • Das vorrangige Managementziel bildet die Grundlage der Klassifikation;
  • die Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie bedeutet keine Bewertung der Effizienz des Managements;
  • das Klassifikationssystem hat internationalen Charakter;
  • die nationalen Bezeichnungen für Schutzgebiete können voneinander abweichen;
  • es wird eine neue Kategorie (VI Nachhaltige Nutzung natürlicher Ökosysteme) eingeführt;
  • alle Kategorien sind wichtig;
  • sie beinhalten jedoch eine steigende Intensität menschlicher Eingriffe.

Das Klassifikationssystem soll in allen Staaten zur Anwendung kommen. Die Richtlinien sind also zwangsläufig allgemein gehalten und bedürfen auf nationaler und regionaler Ebene der Flexibilität bei ihrer Auslegung.

IUCN weist darauf hin, dass viele Staaten in ihrer nationalen Gesetzgebung Begriffe wie „Nationalpark" und „Naturschutzgebiet" für Schutzgebiete verwenden, deren Ziele von den Kategorien mit solchen Namen abweichen. Dies führt in Europa zu großer Verwirrung. So stehen viele Nationalparke nicht in Einklang mit der Kategorie II (Nationalparke). Aufgrund der Komplexität und Sensibilität des Vorgangs der Eingruppierung von Schutzgebieten in Europa, besonders derjenigen, die sich selbst als „Nationalparke" bezeichnen, wird die IUCN auf Anforderung eine Bestätigung über die Kategorie ausstellen, der ein Schutzgebiet zugeordnet ist. Einführung einer neuen Kategorie In einer in Caracas verabschiedeten Empfehlung wird die IUCN aufgefordert, sich weitergehend mit der Auffassung einiger Fachleute zu befassen, wonach eine neue Kategorie eingeführt werden sollte, um auch solche Naturgebiete zu erfassen, deren Management in erster Linie „dem Schutz ihrer Biodiversität in einer Weise dient, die auch die Entnahme von Gütern sowie Dienstleistungen für die Gemeinschaft in nachhaltigem Maße ermöglicht". Dieser Wunsch wurde von der IUCN in der Form berücksichtigt, dass eine Kategorie VI in die Richtlinie aufgenommen wurde, deren vorrangiges Management Ziel die nachhaltige Nutzung natürlicher Ökosysteme ist. Entscheidend ist ein Management des Gebiets, das den langfristigen Schutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt garantiert. Im Einzelnen sind vier Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Gebiet muss den Anforderungen genügen, die die allgemeine Definition an ein Schutzgebiet stellt,
  • zumindest zwei Drittel des Gebiets müssen sich in ihrem natürlichen Zustand befinden und dem Plan zufolge auch bleiben,
  • das Gebiet darf keine großen Anbauflächen enthalten, die einer wirtschaftlichen Bestimmung unterliegen und
  • es muss eine für das Management verantwortliche Dienststelle vor Ort existieren.

Alle Kategorien sind wichtig Aus der Zahl, die einer Kategorie zugewiesen ist, lässt sich nicht auf seine Wichtigkeit schließen: Alle Kategorien werden für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung gebraucht. Die IUCN fordert deshalb alle Staaten dazu auf, Schutzgebietssysteme zu entwickeln, die ihren eigenen Zielen hinsichtlich des Natur- und Kulturerbes genügen und in diesem Rahmen dann einige oder alle einschlägigen Kategorien anzuwenden. Da jede Kategorie, was das Management anbetrifft, einen bestimmten Ausschnitt abdeckt, sollten die Staaten dafür Sorge tragen, dass die Gesamtheit der Kategorien, die sie übernehmen, auch allen ihren Bedürfnissen genügt.

Nach der Definition von IUCN dienen die Kategorien I – III hauptsächlich dem Schutz von Naturgebieten, in denen menschliche Einflussnahme und Umweltveränderungen nur in begrenztem Maße stattgefunden haben, während in Schutzgebieten der Kategorien IV – VI ein bedeutend größeres Maß an Einflussnahme und Umweltveränderungen festgestellt werden kann. Definition Nationalpark IUCN Nach der Definition der IUCN sind Nationalparks natürliche Gebiet auf dem Wasser oder auf dem Land, die vorgesehen sind,

  • um die Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme zu schützen und für die jetzige und künftige Generation zu erhalten.
  • Um Ausbeutung ebenso zu verhindern wie andere Tätigkeiten, die dem Gebiet Schaden zufügen.
  • Um eine Basis zur Spiritualität, Forschung, Schulung, Erholung und Besichtigung zur Verfügung zu stellen, die ökologisch und kulturell vereinbar ist.

Die IUCN verlangt für die Anerkennung eines Nationalparks grundsätzlich, dass die Natur auf 75 % der Fläche sich selbst überlassen wird. Ausnahmen sind möglich und auch regulierende Eingriffe sind örtlich gestattet, wenn dies nach wissenschaftlicher Forschung und Überwachung nötig ist, um die Artenvielfalt zu maximieren oder seltenere Arten zu begünstigen. Damit unterscheidet sich ein Nationalpark von einem Totalreservat. 

In der Praxis erreichen Nationalparks diese Schwelle und damit die Anerkennung durch die IUCN nicht unbedingt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Nationalparke rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  • großräumig und von besonderer Eigenart sind,
  • im überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzung eines Naturschutzgebiets erfüllen,
  • sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden und
  • vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier-und Pflanzenbestandes dienen.

Die Länder haben danach sicherzustellen, dass Nationalparke unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen die Naturschutzgebiete geschützt werden. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

* IUCN Richtlinien für Management-Kategorien von Schutzgebieten IUCN-Kriterien

9pPM

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