NRW setzt Bewilligung von Fördermitteln zur Wiederbewaldung fort

Auszug aus der Pressemitteilung:

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im vergangenen Jahr 2023 die Förderung der Wiederbewaldung angepasst mit dem Ziel, die Programme bedarfsgerechter und vereinfachter für die Waldbesitzenden auszurichten. Damit ist auch eine neue Wiederbewaldungsprämie eingeführt worden, die schnell und unkompliziert von Waldbesitzenden beantragt werden kann. Diese Ausrichtung der Förderangebote hat im Ergebnis dazu geführt, dass die Programme sehr gut von der forstlichen Praxis angenommen wurden.

Als sich zum Ende der Pflanzsaison 2023/24 abzeichnete, dass es eine deutlich höhere Fördernachfrage gibt als in den Vorjahren und um eine mögliche Überzeichnung bereits während der Antragsphase zu vermeiden, hatte das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Landesbetrieb Wald und Holz NRW beauftragt, eine Übersicht über die bislang bewilligten und beantragten Fördermittel zu erstellen und zunächst bis zur Klärung keine weiteren Bewilligungen mehr auszusprechen. Inzwischen ist die Sichtung der bis zum 10. April 2024 eingegangenen Anträge abgeschlossen. Anträge konnten aber in der Zeit des Bewilligungsstopps und können auch jetzt jederzeit gestellt werden.

Alle rund 800 Anträge, die bis Ende März vorlagen und die insgesamt ein Fördervolumen von circa zwölf Millionen Euro haben, können nun weiterbearbeitet und – sofern sie den fachlichen Förderkriterien entsprechen – auch bewilligt werden. Einschließlich der für die Pflanzsaison 2024 bereits in 2023 bewilligten Förderanträge unterstützt das Land die Waldbesitzenden im Jahr 2024 bereits mit rund 22 Millionen Euro.

Ministerin Silke Gorißen: „Alle Antragssteller werden jetzt darüber informiert, dass die Prüfung und die Bewilligungen ihrer Anträge nun fortgesetzt werden.“

Die vollständige Pressemitteilung findet sich unter:

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