„Plan B“ für den Kommunalwald in NRW

Die Bürgermeister waldbesitzender Kommunen befürchten, dass das Kartellrecht in NRW – wie zuvor schon in Baden-Württemberg – die bewährten Strukturen der forstlichen Betreuung des Kommunalwaldes aufbrechen wird. So wird fast ein Drittel des Kommunalwaldes (rd. 56.000 Hektar) entweder vom Staat oder in Forstbetriebsgemeinschaften betreut. Dadurch entstehen vergleichsweise große Einheiten, in denen das Bundeskartellamt die Gefahr einer Monopolstellung insbesondere bei der Holzvermarktung sieht.

Seitens der Kartellbehörde wird eine klare strukturelle Trennung der Bewirtschaftung des Staatswaldes auf der einen Seite und der Bewirtschaftung des Körperschafts- und des Privatwaldes auf der anderen Seite verlangt. So hat das Bundeskartellamt dem Land Baden-Württemberg im Juli 2015 die Holzvermarktung sowie verschiedene andere Dienstleistungen für kommunale und private Waldbesitzer untersagt, soweit deren Forstbetriebe über 100 ha Größe liegen. Das Land Baden-Württemberg klagt gegen diese Untersagungsverfügung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, mit dem Urteil wird am 15. März 2017 gerechnet.

„Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Forstämtern hat sich bewährt. Die bisherige moderne Forstverwaltung ist ein gutes Beispiel von Kooperation zwischen Staat, Kommunal- und Privatwald. Größere Einheiten werden gemeinsam kosteneffektiv verwaltet, vermarktet und die Natur geschützt. Das steht jetzt auf dem Spiel, wenn das Kartellrecht diese Strukturen verbietet“, so der Vorsitzende des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW, Bürgermeister Bernhard Halbe (Schmallenberg).

Zwischen Wettbewerb und Daseinsvorsorge

„Auch wenn die Kartellbehörde bislang noch kein offizielles Verfahren gegen NRW eingeleitet hat, wäre es fahrlässig, nicht zeitgleich eine Plan B zu entwickeln. Wir benötigen dabei Strukturen, die den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen genügen, aber gleichzeitig auch der Bedeutung des Waldes für die Eigentümer und für die Gesellschaft Rechnung tragen. Unsere qualitativ hochwertige Waldbewirtschaftung, das flächendeckende Dienstleistungsangebot und der Einsatz gut ausgebildeter Forstleute dürfen im Gefolge des Kartellverfahrens nicht unter die Räder geraten.

Sobald sich die Forderungen der Kartellbehörde an NRW konkret abzeichnen, müssen wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Ministerium und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW neue, eigenständige Organisationsformen erarbeiten und diese zu gegebener Zeit mit dem Bundeskartellamt erörtern. An die Stelle einer verbindlichen landesweiten Forstorganisation werden vermehrt regional angepasste Lösungen treten. Besondere Bedeutung kommt dabei kommunalen Kooperationsmodellen zu“, so der Geschäftsführer des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW, Dr. Gerd Landsberg.

Steht das Gemeindeforstamt vor einer Renaissance?

Auch das „Gemeindeforstamt könnte vor einer Renaissance stehen. Bis 1970 war der größte Teil des Kommunalwaldes in 14 Gemeindeforstämtern organisiert, die sich bis auf das Gemeindeforstamt Willebadessen (Westfalen) und Aachen (Rheinland) auflösten. Nach der Verabschiedung des ersten Landesforstgesetzes von 1969 und der Bildung der Einheitsforstämter wurden die Gemeindeforstämter mit eigenständigen Strukturen einer Kommunalforstverwaltung vielerorts in die Einheitsforstverwaltung des Landes überführt.

Das Kartellverfahren berührt die rund 300 Gemeinden, Kreise, Zweck- und Landschaftsverbände mit insgesamt rund 36.000 Hektar Wald, die Mitglied in einem der 260 forstlichen Zusammenschlüsse (Forstbetriebsgemeinschaften) mit einer Gesamtwaldfläche von über 300.000 Hektar sind und vom Landesbetrieb betreut werden. Alle dort bestehenden Verträge könnten nichtig werden, wenn die Betreuungstätigkeiten der 16 Regionalforstämter zukünftig nur noch mit Einzelwaldbesitzern oder Forstbetriebsgemeinschaften unter 100 Hektar Waldbesitzgröße erfolgen dürfen.

Darüber hinaus müssten sich die Kommunen, die einen Betriebsleistungsvertrag mit dem Landesbetrieb abgeschlossen haben, neu organisieren. Dies sind die Gemeinden Nettersheim, Dahlem und Niederkrüchten sowie die Städte Bad Münstereifel, Monschau, Wermelskirchen, Höxter, Bad Driburg, Marl, Krefeld, Grevenbroich und Mönchengladbach mit zusammen rund 16.300 Hektar Waldfläche. Betriebsleitungs- und Beförsterungsverträge mit dem Landesbetrieb haben die Gemeinden Kall, Wilnsdorf (81 Hektar) und Hellenthal sowie die Städte Beverungen und Brakel mit zusammen rd. 3.400 Hektar Waldfläche abgeschlossen. 

Hintergrund zum Kartellverfahren Forstwirtschaft/Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg 

Im Juli 2015 untersagte die Kartellbehörde dem Land Baden-Württemberg die Nadelrundholzvermarktung für kommunale und private Waldbesitzer, soweit deren Forstbetriebe eine Größe von 100 Hektar überschreiten. Darüber hinaus soll es staatlichen Förstern nicht mehr erlaubt sein, die in ihren Revieren liegenden kommunalen und privaten Waldbesitzer fachlich umfassend zu betreuen. Dazu zählen der Waldbau, das Holzauszeichnen sowie die Holzernte und die Bereitstellung des Rohholzes einschließlich seiner Registrierung. Dagegen klagte das Land. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf ist für den 15. März 2017 angekündigt.

Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlungen wird davon ausgegangen, dass das Gericht die Auffassung des Bundeskartellamtes in den zentralen Punkten bestätigt. Das würde die Vermarktungs- und Bewirtschaftungsstrukturen des Kommunalwaldes vor gravierende organisatorische, personelle und finanzielle Veränderungen stellen. Auch wenn sich die Ermittlungen des Bundeskartellamtes formal gegen staatliche Frostverwaltungen richten, sind die vielen kommunalen und privaten Waldbesitzer, die heute staatliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die eigentlich Betroffenen.

Auf der Bundesebene wurde darüber hinaus seit zweieinhalb Jahren strittig über eine Änderung des Bundeswaldgesetzes diskutiert, die Ende 2016 vom Bundestag beschlossen wurde. Mit der Änderung will der Gesetzgeber klarstellen, dass sämtliche der Holzvermarktung im engeren Sinne vorgelagerten Tätigkeiten, insbesondere die waldbaulichen Betriebsarbeiten, nicht dem Wettbewerbsrecht unterfallen. Verlässlichkeit und Rechtssicherheit dieser Lösung werden allerdings vom Bundeskartellamt unter Hinweis auf vorrangiges europäisches Wettbewerbsrecht in Zweifel gezogen.


Zahlen und Daten zum Wald / Kommunalwald NRW

  • In NRW gibt es rund 915.000 Hektar Wald, das ist ein knappes Drittel der Landesfläche.
  • Die Waldfläche aller Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in NRW beträgt 196.000 Hektar. Das macht 21 Prozent der Waldfläche im ganzen Land aus. Der Kommunalwald ist damit um ein Drittel größer als der Staatswald NRW.
  • Bis 1970 war der größte Teil des Kommunalwaldes in 14 Gemeindeforstämtern organisiert, die sich bis auf das Gemeindeforstamt Willebadessen (Westfalen) und Aachen (Rheinland) aufgelöst haben.
  • Arbeitgeber Kommunalwald: Rund 150 kommunale Förster und Försterinnen arbeiten heute als Beamte oder Angestellte in rund 90 Kommunen auf rund 140.000 Hektar Waldfläche.
  • Über 300 Kommunen, Kreise, Zweck- u. Landschaftsverbände sind Mitglied in einem der 260 forstlichen Zusammenschlüsse (Forstbetriebsgemeinschaften).
  • 12 Kommunen haben einen Betriebsleitungsvertrag, fünf Kommunen einen Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrag mit dem Landesbetrieb Wald & Holz NRW.
  • Die 16 Regionalforstämter von Wald und Holz NRW sind für alle Belange des Waldes zuständig. Die Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes ist dabei ein deutlicher Schwerpunkt.

Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde in Zahlen:

  • Das Gebiet des Regionalforstamtes umfasst im Kreis Euskirchen die Städte und Gemeinden Weilerswist, Zülpich, Euskirchen, Mechernich, Bad Münstereifel, Nettersheim, Kall, Schleiden, Blankenheim, Hellenthal und Dahlem sowie im Kreis Düren die Städte und Gemeinden Heimbach, Nideggen, Kreuzau, Vettweiß und Nörvenich.
  • Das Forstamt umfasst rund 50.000 Hektar Wald (davon 55 % Privatwald, 39 % Kommunalwald, 4 % Landeswald und 2 % Bundeswald). 42 % der Waldfläche werden aufgrund vertraglicher Vereinbarungen durch das Regionalforstamt betreut.
Jb93

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.