Entwurf Landesentwicklungsplan NRW

Position Gemeindewaldbesitzerverband

Der Gemeindewaldbesitzerverband hat sich in seiner Stellungnahme gegen weitere großflächige Naturschutzgebiete zur Schaffung eines landesweiten Biotopverbundsystems ausgesprochen. Gleichzeitig fordert er, dass Schutzgebietsausweisungen grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer erfolgen und eine Folgekostenabschätzung enthalten.

Aus Verbandssicht behindern einseitig vom Land festgesetzte Naturschutzgebiete die wirtschaftliche Nutzung des Kommunalwaldes und wirken sich negativ auf die kommunale Selbstverwaltung aus. In der Stellungnahme an die Staatskanzlei führt Vorsitzender Halbe aus: „Gefährdet wird auch die wirtschaftliche Entwicklung der Holzindustrie. Außerdem werden dem ländlichen Raum durch die Außerkraftsetzung des Abwägungsgebotes im Baugesetzbuch weitere Restriktionen für die Flächennutzungsplanung auferlegt. Städte und Gemeinden in NRW verfügen über rund 20 % der Waldfläche und ihre Handlungsziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit mit und im Wald sind so mannigfaltig wie die Strukturen in NRW selber.

In der Rhein/Ruhrschiene hat der Kommunalwald ganz andere Aufgabenrangfolgen als in ländlich geprägten Landesteilen der Eifel, des Sauerlandes oder Ostwestfalens. In und um die Ballungszentren herum steht oftmals die Erholungsnutzung im Vordergrund, im ländlich geprägten Raum nimmt die Bedeutung der Nutzfunktion zu, generiert Arbeitsplätze und Wertschöpfung.

Biotop- und Artenschutz sowie die Belange der Biodiversität werden in allen Kommunalwäldern in erheblichem Umfang wahrgenommen und unterstützt, wie die vielen Schutzgebiete der unterschiedlichsten Art zeigen. Doppelt- und Dreifachüberplanungen unserer Waldflächen sind im Naturschutzrecht keine Ausnahmen! Oftmals ergeben sich daraus Einschränkungen für den Grundeigentümer, die mit Mindereinnahmen sowie erhöhten Ausgaben verbunden sind, die eben nicht von Seiten des Landes NRW ausgeglichen werden.

In vielen Kommunen sind dreifache Überplanungen durch Landschaftsschutzgebiet, FFH- bzw. Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet keine Seltenheit. Daher steht der Verband der Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete skeptisch gegenüber. Das in den Zielen 7.2-1 „Landesweiter Biotopverbund“ und 7.2-2 „Gebiete für den Schutz der Natur“ angesprochene landesweite Biotopverbundsystem greift auf die bestehenden Schutzgebiete zurück, lässt aber die Frage offen, ob weitere Naturschutzgebiete mit sehr großem Flächenverbrauch ausgewiesen werden sollen, in denen den Zielen des Naturschutzes ein Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen zu gewähren ist. Die im LEP-Entwurf dargestellten überregionalen Wildkorridore sind Vorgaben für die Regionalplanung und die Flächennutzungsplanung in den Gemeinden. Wie in den Erläuterungen dargestellt, soll der Verlauf beim Ausbau von Verkehrswegen berücksichtigt werden. Dies bedeutet wiederum, dass die ohnehin völlig unzureichende Verkehrserschließung in weiten Teilen z. B. des Hochsauerlandes dauerhaft schlecht bleiben würde. Halbe weist abschließend darauf hin, dass „Mischbestände“ nicht unbedingt naturnäher sind als Reinbestände. Es kommt immer auf den Standort und die Ausgangslage der Bestockung an. Aus der Naturwaldforschung ist bekannt, dass die Buche aufgrund ihrer Wuchsdynamik und Schattenverträglichkeit auf einem Großteil der Waldflächen in NRW im Reinbestand wachsen würde.

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