NRW-Biodiversitätsstrategie vom Kabinett verabschiedet - NRW-Staatswald soll in eine Stiftung überführt werden

Welchen Charakter hat die Biodiversitätsstrategie?

Die Biodiversitätsstrategie ist eine Leitschnur der Landesregierung. Sie versteht sich als „Fahrplan“ zur Erreichung des zentralen Ziels der Naturschutzpolitik in NRW, in den nächsten Jahren den fortschreitenden Verlust an Arten- und Lebensräumen zu stoppen und die biologische Vielfalt wieder zu erhöhen. Dazu sollen die Inhalte der Strategie  in andere Fachplanungen wie der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie im Landesentwicklungsplan und im Klimaschutzplan integriert werden.  Konkret benennt die Strategie etwa 150 Ziele und Maßnahmen für einen Zeithorizont von fünf bis 15 Jahren bzw. darüber hinaus. Dazu gehören u.a.:

  • Novellierung Landschaftsgesetz hin zu einem Landesnaturschutzgesetz
  • Weiterentwicklung des Landesforstgesetzes hin zu einem Landeswaldgesetz
  • Ausweisung eines zweiten Nationalparks in NRW
  • Erhöhung des Waldflächenanteils mit natürlicher Waldentwicklung auf ca. fünf Prozent der Gesamtwaldfläche in NRW (Wildniswälder)
  • Erhöhung der Fläche des Biotopverbundes von 10 % auf mindestens 15 %
  • Erhöhung des Anteils standortgerechter Buchenwälder von heute 19 auf über 20 %
  • Stärkung des ehrenamtlichen Naturschutzes und seiner Mitwirkungsrechte
  • Einführung geeigneter Kleidung mit Abzeichen für Landschaftswächter

Wie wurden die Waldbesitzer beteiligt?

Der Entwurf der Strategie wurde von der Landesregierung Ende August 2014 vorgelegt. Das Papier wurde von einem im Umweltministerium eingerichteten Arbeitskreis unter Einbeziehung der Umweltverbände (NABU,BUND, LNU, SDW) und den biologischen Stationen erarbeitet. Verbände und Organisationen konnten bis Ende September 2014 zu diesem Entwurf Stellung beziehen. 35 Stellungnahmen gingen dazu im Umweltministerium ein.  Kritik wurde insbesondere daran geübt, dass die Waldeigentümer an der mehrjährigen Erarbeitung des Papiers nicht beteiligt wurden.

Was wurde vom Umweltministerium nach der Verbändebeteiligung „nachgebessert“?

Ausgehend von einer Initiative des Gemeindewaldbesitzerverbandes wurden auf einer Sondersitzung des Obersten Forstausschusses am 16.12.2014  die den Wald betreffenden Nachbesserungen vorgestellt. Dazu gehören:

  • Auf Antrag des Gemeindewaldbesitzerverbandes wurde der Passus „Für die Flächen im Privat- und Kommunalwald hat sie (Anm.: die Biodiversitätsstrategie) empfehlenden Charakter“ (S. 9, Absatz 3) aufgenommen.
  • Auf die Bedeutung der Forst- und Holzwirtschaft für den Klimaschutz wird eingegangen.
  • Ergänzung um den Hinweis, dass der Zustand der biologischen Vielfalt in den Wäldern im Vergleich mit anderen Lebensräumen am günstigsten ist.
  • Die kritisierte Einstufung der Douglasie als „invasive Baumart“ wurde gestrichen.
  • Die kritisierte Bevorzugung der FSC-Zertifizierung wurde geändert. PEFC-Zertifizierung wird ebenfalls als Indikator anerkannt. Es sollen möglichst viele Waldflächen nach einem der beiden Systeme zertifiziert werden.
  • Der Indikator „Mitgliederzahl der anerkannten Naturschutzverbände“ für die Dokumentation der Zielerreichung der Biodiversitätsstrategie wurde gestrichen.

Worüber wurde nicht informiert?

eine Erwähnung fand der im überarbeiteten Entwurf neu eingefügte Passus über die kurzfristige Einrichtung einer Stiftung Naturerbe :

„Das Naturerbe in Nordrhein-Westfalen, das sind insbesondere NATURA 2000- Gebiete, Naturschutzgebiete und Wildnisgebiete, muss dauerhaft für die Natur und die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen gesichert werden. Deshalb beabsichtigt die Landesregierung, die landeseigenen Naturschutzflächen in eine Naturschutzstiftung einzubringen.“  (siehe S. 131 und 135)

EvWk

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