Dr. Karl-Heinz Frieden wird Nachfolger von Winfried Manns

Für Frieden steht die Forstwirtschaft der waldbesitzenden Städte und Gemeinden seit Jahrzehnten als ein Garant für Nachhaltigkeit, Erholung und Holznutzung. „Der Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ ist hierbei eine wichtige Stimme in der Bundespolitik, damit der Spagat zwischen den verschiedensten Ansprüchen an die kommunalen Wälder gelingen kann. Für eine erfolgreiche Arbeit ist für mich die enge Verbindung und der Austausch mit unseren Kommunalwaldvertretern in den Bundesländern und eine vertrauensvolle und sachorientierte Zusammenarbeit mit den für Wald, Forstwirtschaft und Naturschutz zuständigen Ressorts, Vertretern der politischen Parteien und forstlichen Verbänden sehr wichtig. In diesem Sinne möchte ich die erfolgreiche Arbeit von Winfried Manns fortsetzen“, so Frieden. 

Öffentliches Geld für öffentliche Dienstleistungen

Als einen zukünftigen Schwerpunkt sieht Frieden die Frage nach öffentlicher Förderung für die Waldbesitzer auch im Hinblick auf die weiter steigenden Anforderungen an den Wald in der Klimaschutzdiskussion sowie aus den schon bestehenden Öko- und Gemeinwohldienstleistungen. „Alle wollen den Wald für sich und ihre Zwecke und Ziele vereinnahmen, aber keinen substanziellen Beitrag zur Gegenfinanzierung erbringen. Das schmälert nicht nur die Erträge aus dem Holzverkauf, sondern erschwert auch zunehmend die Forstwirtschaft selbst und ist ein nicht zu vernachlässigender Eingriff in das Eigentum der Waldbesitzenden“, so Frieden.

Ein großes Augenmerk will Frieden daher auch auf die ökonomische Tragfähigkeit der kommunalen Forstbetriebe legen. So sei der Kommunalwald als Waldbesitz der öffentlichen Hand im besonderen Maße gefordert, Gemeinwohlleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen. Dies führe dazu, dass kommunale Forstbetriebe immer mehr als Serviceunternehmen betrachtet werden, die Erholungs- Naturschutz- und Umweltleistungen zum Nulltarif zur Verfügung stellen sollen. Nach Berechnungen des Hamburger Thünen-Instituts schlagen die Belastungen durch Schutz- und Erholungsfunktionen im Kommunalwald mit 52 Euro pro Jahr und Hektar (Betriebe >200 ha) zu Buche. Bezogen auf den Reinertrag von 124 Euro pro Jahr und Hektar sind diese Belastungen erheblich. Während allerdings im Staatswald einzelner Länder Mehraufwand und Mindererlöse durch Zuwendungen aus dem Landeshaushalt ausgeglichen würden, um diese gesellschaftlich gewünschten Leistungen in besonderer Weise bereitzustellen, sei die öffentliche Unterstützung des Kommunalwaldes (ca. 4 Euro pro Jahr und Hektar) vergleichsweise sehr gering.

Fairer Lastenausgleich durch Bund und Länder erforderlich

In diesem Zusammenhang erinnert Frieden an das 1975 verabschiedete Bundeswaldgesetz, dem heftige Diskussionen vorausgegangen waren. Strittig war vor allem die besondere Betonung der Gemeinwohlverpflichtungen kommunaler Waldbesitzer, der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und die Einführung des freien Betretungsrechtes zum Zwecke der Erholung. Zum Ausgleich der zusätzlichen Belastungen wurde vereinbart, dass auch die kommunale Forstwirtschaft in besonderem Maße durch subventionierte Entgelte im Rahmen der Beförsterung und Betriebsleitung durch die Landesförster gefördert wird. In der aktuellen Diskussion um die Umstellung dieser Entgelte auf Vollkosten müsse zwingend an diesem jahrzehntealten Konsens und „Generationenvertag“ festgehalten werden. Frieden fordert daher die Einführung neuer Finanzierungsinstrumente und einen fairen Lastenausgleich von Bund und Ländern. „Wir müssen wieder ein Bewusstsein dafür schaffen, dass kommunale Forstbetriebe zwar dem öffentlichen Wohl verschrieben sind, aber immer auch als wirtschaftliche Unternehmen zu betrachten sind, die auf ausgeglichene Jahresergebnisse angewiesen sind“, so Frieden.

Zur Person:
Dr. Karl-Heinz Frieden

Geboren am 21.08.1957

Ausbildung
Abitur 1976 in Trier
Studium der Agrarwissenschaften1977-1981 in Göttingen und Bonn, Dipl.-Agraringenieur, Promotion 1984, Zweite Staatsprüfung zum Assessor der Landwirtschaft 1986.

Beruflicher Werdegang
1986-1991     Leitung des Weinbauamtes Koblenz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

1991-1994     Leitung der Berufsbildenden Schule Landwirtschaft und Weinbau in Bernkastel-Kues
1994-2006     Leitung des Weinbauamtes Wittlich der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
2006-2008     Erster hauptamtlicher Beigeordneter der Verbandsgemeinde Konz
2008-31.12.2017    Bürgermeister der Stadt und Verbandsgemeinde Konz
Seit 01.01.2018       Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

Trier, 28.05.2018
Für Rückfragen steht Frau Ute Kreienmeier (Referatsleiterin Kommunalwald, Deutscher Städte- und Gemeindebund) unter 01719533684 zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

Sprachrohr des Deutschen Kommunalwaldes

Der Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ ist das Sprachrohr des Deutschen Kommunalwaldes auf Bundesebene. Er setzt sich aus Vertretern des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Deutschen Städtetages und Deutschen Landkreis zusammen. Die Geschäftsführung liegt beim Deutschen Städte- und Gemeindebund und obliegt dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied Dr. Gerd Landsberg und Referatsleiterin für Kommunalwald Ute Kreienmeier

Belastungen Kommunalwald Erholung, Freizeit und Gesundheit

(Quelle: Waldbericht der Bundesregierung 2017)

  • In Deutschland darf der Wald zur Erholung betreten werden. Mit der Einführung des freien Betretungsrechtes im Bundeswaldgesetz 1975 wird dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einem ortsnahen Raum für Erholung, Sport und Naturerleben Rechnung getragen.
  • Mehr als 55 Millionen Menschen (70 % der Bevölkerung) besuchen mindestens einmal im Jahr den Wald. Jährlich gibt es in Deutschland schätzungsweise 2,3 Milliarden Waldbesuche.
  • Die Inanspruchnahme des Waldes durch die Bevölkerung für Freizeit-, Erholungs- und Sportaktivitäten hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Erwartungen der Waldbesucher an den Wald haben sich verändert.
  • Die Forstwirtschaft stellt mit Wegen und Waldparkplätzen eine Infrastruktur bereit, die den Waldbesuch in weiten Teilen überhaupt erst ermöglicht und angenehm macht.
  • Rund 512.000 Kilometer Fahrwege und 62.000 Kilometer Fuß-, Reit- und Radwege erschließen den Wald.
  • Aufwendungen für die Erholungssicherung entstehen durch: Unterhaltung Wald-, Wander- und Reitwege, Erholungseinrichtungen, Parkplätze, Verkehrssicherung, Kontrollaufwand, Haftungsrisiken, Unterhaltung Wildgehege, Beseitigung von Vandalismus, Müllentsorgung, erhöhtes Waldbrandrisiko, vermehrte Stoffeinträge, Tritt- und Erosionsschäden, Bindung erheblicher Ressourcen durch Konflikte der verschiedenen Erholungsnutzungen.
  • Waldbesuche sind gratis; gleichwohl haben sie einen erheblichen ökonomischen Wert: Der monetäre Nutzen der Erholungsleistung des Waldes wurde 2013 mit durchschnittlich 32 Euro pro Besucher und Jahr  ermittelt. Hochgerechnet auf alle Waldbesucher in der Bevölkerung ergibt dies etwa 2 Milliarden Euro pro Jahr für die wohnortnahe Walderholung. Der Wert der Ferienerholung wurde zusätzlich auf etwa 0,5 Milliarden Euro geschätzt.

Öffentliche Unterstützung des Kommunalwaldes gering 

  • Für Waldbesitzer ist problematisch, dass sie aufgrund der waldgesetzlichen Betretungsregelung

(§ 14 Bundeswaldgesetz) kaum Möglichkeiten haben, aus der Walderholung betriebliche Wertschöpfung zu erzielen, gleichzeitig aber die damit verbundenen Belastungen tragen müssen.

  • Die ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen der nachhaltigen Forstwirtschaft in Deutschland finanzieren sich fast ausschließlich aus dem Holzverkauf: Im Körperschafts- und Privatwald stammen 96 bzw. 98 Prozent aller Erträge daraus.
  • Nach Berechnungen des Hamburger Thünen-Instituts führen die Gesamtbelastungen durch Schutz- und Erholungsfunktionen im Jahr 2011 zu Mehraufwendungen und Minderträgen für die Körperschaftswaldbetriebe von 52 Euro/Jahr/Hektar (>200 ha). Bezogen auf den Reinertrag von 124 Euro/Jahr/Hektar sind die Belastungen erheblich.
  • Laut BMEL-Testbetriebsnetz Forst schlägt die aktive Leistungserstellung für die Bereitstellung von Schutz- und Erholungsleistungen des Waldes im Körperschaftswald mit -16.85 Euro/Hektar und im Privatwald mit -5,20 Euro/Hektar zu Buche (Betriebe >200 ha; Stichjahr 2011: inklusive Förderung). Darüber hinaus können sich zusätzlich auch kalkulatorische Mindererträge und Mehraufwendungen ergeben. Sie resultieren z.T. aus gezielter Unterlassung (z.B. Erhalt von Totholz und Habitatbäumen oder Einbringung von Laub- statt Nadelholzbaumarten).Diese Opportunitätskosten reduzieren das Betriebsergebnis (z.B. durch Einschränkung der Holzproduktion bzw. Verzicht auf mögliche höhere Holznutzungen). Sie  werden vom BMEL-Testbetriebsnetz Forst nicht erfasst, können nach einer Expertenschätzung des Thünen-Instituts aber relevante Größenordnungen erreichen. (Quelle: Waldbericht der Bundesregierung 2017, Kurzfassung S. 20)
  • Im Staatswald einzelner Länder werden Mehraufwand und Mindererlöse durch Zuwendungen aus den Landeshaushalten weitgehend ausgeglichen, um gesellschaftlich erwünschte Schutz- und Erholungsleistungen des Waldes sowie Biodiversitätsziele der Gesellschaft in besonderer Weise bereitzustellen. 
  • Bei den privaten und kommunalen Forstbetrieben ist die öffentliche Unterstützung in diesem Bereich bislang vergleichsweise gering: Der Anteil öffentlicher Fördermittel (alle Produktbereiche) im Körperschafts- und Privatwald beträgt durchschnittlich ca. 4 bzw. 9 Euro pro Jahr und Hektar. (Quelle: Waldbericht der Bundesregierung 2017, Kurzfassung S. 16)

Ökosystemdienstleistungen der Wälder

(Quelle: Waldbericht der Bundesregierung 2017)

  • Die Wälder liefern den Menschen wertvolle Leistungen. Dabei steht die Holzproduktion schon lange nicht mehr im Fokus der Gesellschaft.
  • Im Jahre 2007 wurde mit der TEEB-Initiative (The Economics of Ecosystems und Biodiversity) ein transnationaler Prozess initiiert, der den ökonomischen Wert der unterschiedlichen Ökosystemdienstleistungen erfassen und deren Erhalt attraktiver machen soll.
  • Das deutsche Teilprojekt „TEEB-DE: Naturkapital Deutschland, 2012“ kommt zu dem Schluss, „dass der Nutzen aller Ökosystemdienstleistungen des Waldes größer ist als nur die zu Marktpreisen bewertete Holzproduktion“.
  • In der TEEB-Studie werden die CO2-Senkenleistungen der deutschen Wälder mit 0.2 Mrd. Euro bewertet, die ökologischen Leistungen mit 2,2 Mrd. Euro und die Erholungsleistungen mit 1.9 Mrd. Euro. Diesen Leistungen in Höhe von zusammen 4,3 Mrd. Euro steht aktuell ein Wert der Rohholzproduktion von 3,5 Mrd. Euro gegenüber.
  • Von der EU-Kommission werden die Ansätze zum Schutz von Ökosystemen unterstützt. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zustand der Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen bis 2014 zu kartieren und zu bewerten, den wirtschaftlichen Wert derartiger Dienstleistungen zu prüfen und die Einbeziehung dieser Werte in die Rechnungslegung und Berichterstattungssysteme auf EU- und nationaler Ebene bis 2020 zu fördern. (EU-Biodiversitätsstrategie 2014)
  • Von der forstlichen Praxis wird kritisiert, dass eine Bewertung nur dann sinnvoll ist, wenn auch ein realer Marktwert für diese Produkte erzielt werden kann.

Link: Waldbericht der Bundesregierung 2017 – Kurzfassung
Link: Waldbericht der Bundesregierung 2017 - Langfassung
Pressemitteilung: Dr. Karl-Heinz Frieden wird Nachfolger von Winfried Manns

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