Rechtsgutachten

Länder haften in Kartellklage gegen Holzvermarktung allein

In mehreren Bundesländern sind Kartellschadensersatzklagen von "Ausgleichsgesellschaften" der Sägewerke wegen der dort in der Vergangenheit praktizierten gebündelten waldbesitzübergreifenden Rundholzvermarktung anhängig. Die verklagten Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben zuletzt einer Vielzahl von privaten und kommunalen Waldbesitzern den Streit verkündet. Diese Streitverkündungen bleiben voraussichtlich wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der auf Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Wagner Legal aus Hamburg, welches vom Dachverband der Waldbesitzerverbände AGDW - Die Waldeigentümer in Auftrag gegeben wurde.

Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Waldbesitzerverbandes und das "Rechtsgutachten: Länder haften in Kartellklage gegen Holzvermarktung allein" zur Kenntnis. Das Gutachten bestätigt die Auffassung des Gemeindewaldbesitzerverbandes NRW, wonach ein etwaiger Regressanspruch nicht besteht, weil das Land die Kommunen in die gemeinsame Holzvermarktung gedrängt hat. 

Erläuterung des Gutachtens

Das Gutachten wird am 02.11.2023 von 17:00 bis ca. 18:39 Uhr digital im Rahmen der Informationsreihe der AGDW Masterclasses vorgestellt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Rechtsanwalt Eckart Wagner wird die Ergebnisse des Gutachtens vorstellen und steht auch für eine anschließende Diskussion zur Verfügung. 

„Kartellschadensersatzklagen der Sägeindustrie – Ergebnisse des AGDW-Rechtsgutachtens zur Streitverkündung der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen gegenüber Waldbesitzern“

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Rechtsanwalt Eckart Wagner wird die Ergebnisse des Gutachtens vorstellen und steht auch für eine anschließende Diskussion zur Verfügung. 

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