Statement der EVP-Fraktion zur vorgeschlagenen EUDR-Verschiebung

EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat am 23.09.2025 eine weitere Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgeschlagen. Damit reagiert die Kommission auf die anhaltende Kritik an der praktischen Umsetzbarkeit der Verordnung. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hatte sich wiederholt für eine Verschiebung und grundlegende Überarbeitung der EUDR ausgesprochen und dies gegenüber der EU-Kommission, dem EP sowie auch der Bundesregierung klar formuliert. Insoweit ist die vorgenannte Ankündigung grundsätzlich zu begrüßen.

Auch die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt die Verschiebung. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme wird betont, dass die EUDR in ihrer bisherigen Form erhebliche Belastungen für Forstwirtschaft, Landwirtschaft und kleine sowie mittelständische Betriebe mit sich gebracht hätte. Die erneute Verschiebung wird daher als Chance gesehen, notwendige Nachbesserungen vorzunehmen.

Auch aus kommunaler Sicht und der Perspektive des Kommunalwaldes muss nun sichergestellt werden, dass es nicht bei bloßen Übergangsfristen bleibt. Ziel muss eine grundlegende Überarbeitung der EUDR sein. Es bedarf zielgenauer Vorgaben, die die Belange der Forstwirtschaft ebenso wie ein nachhaltiges Wirtschaften in Europa klar berücksichtigen. Besonders hervorzuheben sind daher die nachfolgenden Forderungen:

  • Klare 0-Risiko-Kategorie für unproblematische Regionen und Produkte,
  • eine Konzentration der Sorgfaltspflichten auf die Erstinverkehrbringer,
  • sowie ein wirksamer Bürokratieabbau für die europäische Forst- und Landwirtschaft, einschließlich der Sicherstellung, dass digitale Systeme und Datenbanken praxistauglich funktionieren, bevor sie verpflichtend eingesetzt werden.

Damit liegt die politische Verantwortung nun bei Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten: Es gilt, in den kommenden Monaten eine grundlegende Überarbeitung einzuleiten. Entscheidend ist, dass der Schutz globaler Wälder mit der Wettbewerbsfähigkeit und den Realitäten der europäischen Forstwirtschaft und der Forstbetriebe in Einklang gebracht wird.

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